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Azienda News:
- zfs 07 2008, Haftung beim Befüllen eines Heizöltanks | Haufe
Beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Befüllers zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann, deren Verhinderung dem Öllieferanten als Fachmann obliegt OLG Frankfurt, Urt v 17 8 2007 – 19 U 268 06
- Rechtsanwalt Hellmuth Mohr, Nürtingen - Werkvertragsrecht . . .
Heizöltanks sind wegen ihrer möglichen Umweltgefahren genau zu beobachten Es gelten hier die Verkehrssicherungspflichten des Deliktsrechts aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie bei allen anderen Anlagen, die für dritte Gefahren verursachen können Diese Haftung setzt aber Verschulden voraus, an dem es im vorliegenden Falle fehlen könnte
- Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wasser . . .
Bereits bei Fülldrücken knapp über 0,5 bar können ungesicherte Steckmuffenverbindungen auseinanderrutschen und das Heizöl unkontrolliert austreten Eine weitere Fehlerquelle und häufige Ursache für Schäden bei der Befüllung von Tankanlagen ist die fehlende Möglichkeit, den Füllstand vor Beginn der Befüllung eindeutig zu erkennen
- Haftungsrecht: Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines . . .
Ein Heizöllieferant hat nicht für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen einzustehen, die deshalb entstanden sind, weil ein von ihm ordnungsgemäß befüllter Öltank wegen Materialmängeln später umgefallen ist
- BGH zur Haftung bei fehlerhafter Lieferung von Heizöl
Werden beim Umfüllen von Heizöl aus einem Tanklastwagen wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Wagens führenden Verbindungsschlauches die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt, ist das dem Betrieb des Kfz zuzurechnen
- Haftung bei Schäden durch fehlerhafte Lieferung von Heizöl
Werden beim Umfüllen von Heizöl aus einem Tanklastwagen wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Wagens führenden Verbindungsschlauches die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt, ist das dem Betrieb des Kfz zuzurechnen
- Schlauch des Tankwagens beim Befüllen eines Heizöltanks undicht . . .
Die Beklagte zu 1 lieferte mit ihrem Tanklastwagen, der bei der Beklagten zu 2 kraftfahrzeug- und betriebshaftpflichtversichert ist, Heizöl zum Anwesen des Klägers und einigen Nachbarn Nach Abstellen des Fahrzeugs wurde ein Schlauch an dessen Öltank angeschlossen und mit dem Öleinfüllstutzen am Haus der Kläger verbunden An
- Heizöl-Lkw und Schaden bei Befüllung des Haustanks
Praxiswissen auf den Punkt gebracht Es ist nicht der Betriebsgefahr im Sinne des § 7 Abs 1 StVG eines Tanklastwagens zuzurechnen, wenn sich ein eigenständiger Gefahrenkreis aus der Risikosphäre des Bestellers
- GRAF BRÜHL Onlinemagazin - GRAF BRÜHL Versicherungsmakler GmbH
Das Hessische Umweltministerium berichtet von einem Fall, bei dem Heizöl über einen undichten Auffangraum in einen Bach gelangt war Grund für den Schaden war eine Rohrschelle, die sich beim Befüllen des Tanks versehentlich gelöst hatte Der Keller musste saniert, der Boden ausgehoben werden Der Schaden belief sich auf
- Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von . . .
Wer eine Heizölverbraucheranlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verant wortlich Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig ins besondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass Heizöl frei gesetzt wird
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