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- Zur Startseite - Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland
- Informationsmaterialien und Grafiken - Gemeinsamer Bundesausschuss - G-BA
Die Rechtsetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses im System des Leistungserbringungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung: Normbildung durch die Selbstverwaltung bei extremer Dynamik des gesundheitlichen Versorgungsgeschehens (PDF 233,74 kB)
- Versicherteninformationen und U-Hefte - Gemeinsamer Bundesausschuss - G-BA
Versicherte erhalten die Flyer in den Praxen oder direkt von ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Schwangerschaft und Mutterschaft - Gemeinsamer Bundesausschuss - G-BA
In der Mutterschafts-Richtlinie sind Art und Umfang der Betreuung durch Fachpersonal während der Schwangerschaft und nach der Geburt festgelegt
- Startseite - Druckerzeugnisse des G-BA
Druckerzeugnisse des G-BA – Bestellsystem Der G-BA stellt zu den Inhalten seiner Richtlinien verschiedene Informations- und Dokumentationsmaterialien auch als Druckerzeugnisse zur Verfügung: Hierzu gehören Versicherteninformationen, der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft Vertragsärztinnen und -ärzte erhalten die für ihre Praxis benötigten Druckerzeugnisse über ihre
- Programm zur Früherkennung von Darmkrebs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsam mit dem Einladungsschreiben wird eine Versicherteninformation verschickt Die Versicherteninformation legt ausführlich die Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung, die verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten und den Ablauf der Untersuchungen dar Aufgrund der unterschiedlichen Risikoprofile stellt der G-BA für
- Brustkrebs-Früherkennung – Mammographie-Screening-Programm - G-BA
Neben dem Mammographie-Screening wird Frauen im Rahmen der jährlichen Kontrolluntersuchung bei der Frauenärztin oder dem Frauenarzt eine Tastuntersuchung der Brust angeboten: Dieser Anspruch gilt ab einem Alter von 20 Jahren, eine obere Altersgrenze gibt es dafür nicht
- Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs - Gemeinsamer . . .
Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) wird als organisiertes Screeningprogramm angeboten: Frauen ab einem Alter von 20 Jahren werden regelmäßig auf die Möglichkeit zur Programmteilnahme aufmerksam gemacht und erhalten Informationen über Vor- und Nachteile einer Teilnahme, über die konkreten Untersuchungen sowie über die für die Evaluation des Programms notwendige
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